Annahme als Doktorand*in

1. Finden einer*eines Betreuer*in

Wenn Sie sich über das Forschungsfeld im Klaren sind, sollten Sie zuerst einen Überblick über den Stand der Forschung gewinnen. Literaturrecherche und Lektüre stehen daher an erster Stelle. Anhand dessen können Sie schon Lücken innerhalb der Forschung identifizieren, anhand derer Sie eine erste grobe Fragestellung entwickeln können.

Mit diesen ersten Überlegungen und einer ersten Fragestellung können Sie schriftlich eine erste Skizze anfertigen. Diese können Sie dann potentiellen Betreuer*innen vorlegen und mit ihnen diskutieren. Sie sollten sich vorher erkundigen, bei wem Ihr Projekt gut aufgehoben ist.

Als Betreuer*innen kommen in Frage (siehe § 4 Abs. 3 Promotionsordnung):

  • Professor*innen und emeritierte oder pensionierte Professor*innen, sofern der Beginn der Betreuung vor der Emeritierung oder Pensionierung lag,
  • Honorarprofessor*innen,
  • außerplanmäßige Professor*innen,
  • Privatdozent*innen,
  • habilitierte, in Lehre und Forschung tätige Wissenschaftler*innen,
  • promovierte Wissenschaftler*innen, die sich durch besondere wissenschaftliche Leistungen ausgewiesen haben und deren Promotion mindestens drei Jahre zurückliegt

2. Schreiben eines Exposés

Haben Sie eine*n Betreuer*in gefunden, schreiben Sie das Exposé in Absprache. Bedenken Sie, dass ein gutes Exposé die Grundlage Ihrer Arbeit ist.

Das Exposé wird dreigliedrig gestaltet:

  • 3-5 Seiten Fließtext (10-12 pt., Zeilenabstand 1,5)
  • Vorläufiger Gliederungsentwurf
  • Arbeits- und Zeitplan

3. Abschluss einer Betreuungsvereinbarung

Vor der Anmeldung Ihrer Promotion ist eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in abzuschließen. Dazu sollte ein Gespräch mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in über den Promotionsprozess stattfinden sowie die gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen dabei.

4. Antrag auf Annahme als Doktorand*in

Der Antrag auf Annahme zur Promotion ist in Textform an den*die Vorsitzende*n des Promotionsausschusses zu richten.

 Einzureichen sind:

  • Unterzeichneter Antrag auf Annahme
  • Unterzeichnete Betreuungsvereinbarung
  • beglaubigte Kopien aller Hochschulabschlusszeugnisse und der Urkunden, einschließlich Diploma Supplement, sofern vorhanden
  • Exposé in elektronischer Form
  • Nachweis Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (oder einer dem Ökumenischen Rat angehörigen Kirche)
  • aktueller Lebenslauf 

Da es sich bei der Annahme um ein zweistufiges Verfahren handelt, stellen Sie bitte gleichzeitig auch im Goethe Campus einen Promotionsantrag. Als Promotionsfach wählen Sie „Ev. Theologie“. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung finden Sie hier:

Bitte beachten Sie:

Fristen

Anträge (im Original) müssen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses Dr. theol. im Promotionsbüro des Dekanats (IG-Farben-Haus Raum 1.553) eingereicht werden. Die postalische Anschrift und Email-Adresse finden Sie in der rechten Spalte unter Kontaktdaten.

Bekanntgabe über die Entscheidung

Über die Annahme zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss. Die Entscheidung wird der*dem Bewerber*in innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung schriftlich mitgeteilt.