Disputation
Disputation gem. § 12 Promotionsordnung
Die Disputation ist die mündliche Verteidigung der Dissertation. Zur Disputation können Bewerber*innen nur zugelassen werden, wenn ihre Dissertation angenommen und mindestens mit rite bewertet worden ist. Die Disputation kann erst nach Beendigung der Auslagefrist stattfinden. Die Termin wird über das Promotionsbüro, nach Absprache mit Bewerber*in und Prüfer*innen, festgelegt.
Die*der Berwerber*in verteidigt Thesen der eigenen Dissertation universitätsöffentlich vor der Prüfungskommission. Die Disputation soll sich über die Thesen der Dissertation hinaus auf ausgewählte Probleme des Fachs oder angrenzender Gebiete erstrecken. Die Gutachten sollen in die Disputation miteinbezogen werden.
Die Disputation hat einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten (30 Minuten Vortrag und 60 Minuten Diskussion). Fragen aus der Universitätsöffentlichkeit können zugelassen werden.
Die Prüfungskommission bewertet unmittelbar im Anschluss an die Disputation die Disputationsleistung. Eine einmalige Wiederholung der Disputation ist auf Antrag möglich. Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe folgender Noten (gem. § 13):
| summa cum laude | mit Auszeichnung (0) |
| magna cum laude | sehr gut (1) |
| cum laude | gut (2) |
| rite | genügend (3) |
| non rite | ungenügend (4) |
Vorläufige Bescheinigung über die Promotionsleistungen gem. § 14 Promotionsordnung
Nach erfolgreichem Abschluss der Disputation und Bekanntgabe der abschließenden Bewertung von Dissertation und Disputation durch die*den Vorsitzende*n der Prüfungskommission erhält der*die Doktorand*in eine vorläufige Bescheinigung über die Promotionsleistungen.
Die*der Doktorand*in legt nach Erhalt der vorläufigen Bescheinigung ein Gelöbnis ab.
