Veröffentlichung / Pflichtexemplare / Urkunde
Die Dissertation ist in einer vom Promotionsausschuss genehmigten Fassung in gedruckter oder geeigneter elektronischer Fassung zu veröffentlichen. Vor der Veröffentlichung muss die Freigabe der Dissertation zur Veröffentlichung beim Promotionsausschuss beantragt werden (Formular: Anlage 6 Promotionsordnung).
Insgesamt sind einzureichen:
a) fünf gebundene Papierexemplare, wenn die Veröffentlichung als gedrucktes Buch in
einem wissenschaftlichen Verlag erfolgt, davon zwei Exemplare für die Prüfungsakten
des Fachbereichs, oder
b) zwei Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer gedruckten Zeitschrift in einem
wissenschaftlichen Verlag erfolgt, davon ein Exemplar für die Prüfungsakten des
Fachbereichs, oder
c) vier gebundene Papierexemplare, zusammen mit fünf elektronischen Datenträgern,
davon zwei Exemplare für die Prüfungsakten des Fachbereichs, oder
d) ein elektronischer Datenträger, dessen Datenformat mit der Universitätsbibliothek
abzustimmen ist, und zwei gebundene Papierexemplare für die Prüfungsakten des
Fachbereichs, wenn die Veröffentlichung auf dem Internet-Server der
Universitätsbibliothek erfolgt.
Neben den für die Prüfungsakten des Fachbereichs erforderlichen Exemplaren hat die*der Verfasser*in unentgeltlich zwei Pflichtexemplare an die Universitätsbibliothek abzuliefern.
Nachdem die Dissertationveröffentlicht worden ist oder vergleichbare Nachweise (z.B. Verlagsvertrag) erbracht worden sind, wird der*dem Doktorand*in von der*dem Dekan*in des Fachbereichs die Promotionsurkunde ausgehändigt.
