Dissertation
Die Promotionsordnung macht keine Vorgaben das Layout der Arbeit betreffend (z.B. Schriftart, Schriftgröße etc.). Bitte orientieren Sie sich an den Vorgaben des/der jeweiligen Betreuer*in und sprechen diese Frage mit ihm/ihr ab.
Die Gestaltung des Titelblatts der Dissertation soll dem als Anlage 3 beigefügtem Muster entsprechen.
Die Dissertation soll in der Regel einen Umfang von 200 Seiten nicht unterschreiten und einen Umfang von 300 Seiten nicht überschreiten. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag des*der Doktorand*in der Promotionsausschuss im Einzelfall.
Die Dissertation kann ganz oder teilweise vorher veröffentlich sein.
Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann der*dem Bewerber*in gestatten, eine in einer anderen Sprache geschriebene Dissertation vorzulegen, wenn es sachlich begründet und organisatorisch möglich ist und die Gutachter*innen dem zustimmen. In diesem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.
